Gestaltungsberatung / Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht

Steuerliche Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Internationale Sachverhalte sind heute keine Ausnahme mehr – etwa durch Wohnsitzwechsel, internationale Geschäftstätigkeit, Beteiligungen im Ausland oder Immobilieninvestitionen außerhalb Deutschlands. In solchen Fällen treffen häufig unterschiedliche Steuersysteme aufeinander.

Im Rahmen unserer Gestaltungsberatung unterstützen wir Unternehmer, Investoren und Privatpersonen dabei, steuerliche Auswirkungen grenzüberschreitender Sachverhalte einzuordnen und strukturiert zu planen.

Wann internationales Steuerrecht relevant wird

Eine steuerliche Beratung im internationalen Kontext kann insbesondere sinnvoll sein bei:

  • Wohnsitzverlagerung ins Ausland oder nach Deutschland
  • internationalen Unternehmensstrukturen oder Beteiligungen
  • Tätigkeit in mehreren Staaten
  • Investitionen in ausländische Immobilien
  • Gründung oder Beteiligung an Auslandsgesellschaften

Da mehrere Steuerordnungen gleichzeitig greifen können, ist eine frühzeitige steuerliche Einordnung entscheidend.

Typische Themen aus der Praxis

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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung existieren zwischen vielen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht.

Wichtige Aspekte sind:

  • Zuordnung von Einkünften zu einem Staat
  • Anrechnung oder Freistellung von Steuern
  • Abgrenzung von Einkunftsarten
  • Auswirkungen auf natürliche Personen und Unternehmen

Die konkrete Anwendung eines DBA hängt stets vom Einzelfall ab.

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Wegzug und Zuzug

Ein Wohnsitzwechsel kann erhebliche steuerliche Folgen haben. Sowohl beim Wegzug aus Deutschland als auch beim Zuzug sind unterschiedliche steuerliche Regelungen zu beachten.

Typische Fragestellungen:

  • steuerliche Konsequenzen beim Wegzug
  • Behandlung von Beteiligungen oder Vermögen
  • steuerliche Pflichten bei Zuzug nach Deutschland
  • Abgrenzung der Steuerpflicht (unbeschränkt / beschränkt)

Eine frühzeitige Planung kann helfen, steuerliche Auswirkungen besser zu verstehen.

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Betriebsstätten und internationale Tätigkeit

Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit müssen häufig prüfen, ob im Ausland eine Betriebsstätte vorliegt. Dies kann Auswirkungen auf die Besteuerung der Gewinne haben.

Zu berücksichtigen sind unter anderem:

  • Voraussetzungen einer Betriebsstätte
  • Abgrenzung zwischen Hauptsitz und Auslandstätigkeit
  • Gewinnzurechnung zu einzelnen Staaten
  • Dokumentations- und Mitwirkungspflichten

Die Einordnung einer Betriebsstätte ist oft komplex und sollte sorgfältig geprüft werden.

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Internationale Unternehmens- und Beteiligungsstrukturen

Bei grenzüberschreitenden Beteiligungen oder Unternehmensstrukturen stellen sich regelmäßig steuerliche Fragen, etwa zur:

  • Strukturierung von Beteiligungen
  • Besteuerung von Gewinnausschüttungen
  • Einordnung von Auslandsgesellschaften
  • steuerlichen Behandlung von Veräußerungen

Die steuerliche Behandlung hängt dabei von den jeweiligen nationalen Regelungen und internationalen Abkommen ab.

Beratung im internationalen Steuerrecht

Grenzüberschreitende Sachverhalte erfordern eine abgestimmte Betrachtung verschiedener steuerlicher Regelungen. Dabei ist eine individuelle Analyse der persönlichen und unternehmerischen Situation entscheidend.

Im Rahmen unserer Gestaltungsberatung unterstützen wir bei:

  • der Einordnung internationaler Sachverhalte
  • der Analyse steuerlicher Auswirkungen
  • der Prüfung möglicher Gestaltungsoptionen
  • der Abstimmung mit internationalen Beratern und der Umsetzung

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Ihr persönlicher Ansprechpartner:
 

Patrick Ferse

Steuerberater, Wirtschaftsjurist, Betriebswirt

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