Absetzbarkeit des sog. "Essen auf Rädern"

Das FG Münster wies eine Klage von einem pflegebedürftigen Ehepaar ab, das zu 100% schwerbehindert ist. Sie hatten im Streitjahr Kosten für sog. "Essen auf Rädern" angesetzt. Diese wurden vom FA nicht anerkannt. 
Dem schloss sich auch das FG Münster an. 
Hintergrund ist, dass eine außergewöhnliche Belastung Aufwendungen voraussetzt, die der Überwiegenden Mehrzahl von steuerpflichtigen nicht entstehen. Dies gilt allerdings nicht für die Lieferung von Essen, da dies heutzutage recht weit verbreitet ist und für viele zum Alltag gehört.

Den Klägern würde allerdings ein sog. "Behinderten-Pauschalbetrag" zustehen (2840,- EUR).

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