Schenkungsteuer bei Immobilienübertragung gegen Leibrente!
Bei der Übertragung einer Immobilie gegen lebenslange Rente wird der Kapitalwert der Rentenverpflichtung weiterhin mit dem gesetzlichen Zinssatz von 5,5 % berechnet. Der BFH hält diese Bewertung für verfassungsgemäß auch wenn individuell ein deutlich niedrigerer Zinssatz vereinbart wurde. Dadurch kann der steuerpflichtige Schenkungswert höher ausfallen.
Wer Immobilien gegen Leibrente überträgt oder eine Vermögensnachfolge plant, sollte die schenkungsteuerlichen Folgen frühzeitig prüfen lassen.
Trust and Taxes unterstützt bei der steuerlichen Bewertung und Gestaltung von Immobilienübertragungen.
Quelle: BFH, Urteil vom 14.1.2026 – II R 35/23; NWB