Konfusionsgewinn bleibt steuerpflichtig!

Gehen bei einer Umwandlung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft unter, kann ein steuerpflichtiger Konfusionsgewinn entstehen. Der Bundesfinanzhof stellt klar: Die Steuerbefreiung für Wertaufholungen nach früheren Teilwertabschreibungen gilt nicht für Gewinne, die allein durch das Zusammentreffen und Erlöschen von Forderung und Verbindlichkeit entstehen.

Gerade bei konzerninternen Darlehen, grenzüberschreitenden Umwandlungen und Unternehmensrestrukturierungen ist eine frühzeitige steuerliche Prüfung entscheidend. 

Trust and Taxes unterstützt Unternehmen bei der steuerlichen Gestaltung von Umwandlungen und Konzernstrukturen sowie bei internationalen steuerlichen Fragestellungen. Lassen Sie geplante Maßnahmen rechtzeitig prüfen, um unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden.

BFH, Urteil vom 11.3.2026 - I R 10/23; NWB

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