Absetzbarkeit Krankheits- oder Beerdigungskosten
Krankheits- oder Beerdigungskosten sind grundsätzlich als sog. außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung ansetzbar. Allerdings nur, soweit diese nicht durch sog. Ersatzleistungen gedeckt werden. Im Streitfall hatte die Klägerin, die nicht Erbin war, die Beerdigungskosten der Mutter übernommen und zudem ein steuerpflichtiges Sterbegeld erhalten. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an, da diese durch das Sterbegeld gedeckt wurden. Der BFG gab der Klage allerdings statt und stellte klar, dass die Minderung der außergewöhnlichen Belastung nur soweit vorzunehmen ist, wie keine Steuerpflicht vorliegt.