Achtung Steueränderung: Neue Aufbewahrungsfristen & Gutschriftenpflichten 2025!

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz veröffentlicht: Ab dem 1.1.2025 verkürzt sich die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen von zehn auf acht Jahre. Unternehmen können dadurch ihre Archivierungskosten senken – mit Ausnahme von Banken und Versicherungen, für die die Neuregelung erst ab 2026 greift.

Zudem gilt ab dem 6.12.2024 eine neue Regelung für Gutschriften: Weist eine Gutschrift an einen Nichtunternehmer zu Unrecht Umsatzsteuer aus und widerspricht der Empfänger nicht unverzüglich, muss dieser die Steuer an das Finanzamt abführen. Unternehmen sollten daher ihre Prozesse für Rechnungsprüfung, Gutschriften und Dokumentenaufbewahrung jetzt überprüfen.

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Quelle: BMF-Schreiben vom 8.7.2025 – III C 2 – S 7295/00005/003/080; NWB

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