Aktivrente 2026: Steuerfrei weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze!

Seit dem 01.01.2026 gilt das Aktivrentengesetz: Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat, kann freiwillig im Ruhestand weiterarbeiten und dabei bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an.

Die Aktivrente richtet sich an sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze (in der Regel 67 Jahre, je nach Jahrgang mit Übergangsregelungen) – unabhängig davon, ob bereits eine Rente bezogen oder der Rentenbeginn aufgeschoben wird. Nicht begünstigt sind Selbständige, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamte. Lassen Sie jetzt prüfen, ob und wie Sie die Aktivrente steuerlich optimal nutzen können – gerne auch mit Blick auf unsere Spezialthemen wie Immobilienbesteuerung, Unternehmensnachfolge, internationales Steuerrecht, Steuerstrafrecht und digitale Buchführung.

Wir beraten Sie praxisnah und helfen bei der steueroptimalen Umsetzung. Kontaktieren Sie uns für eine kurze Einschätzung.

Quelle: Aktivrentengesetz, BGBl. 2025 I Nr. 361 vom 23.12.2025; hierzu auch Bundesregierung online (FAQ); NWB

Mehr über Steuern, Recht und Wirtschaft