Anscheinsbeweis bei Privatnutzung betrieblicher Pkw durch GmbH-Geschäftsführer!
Bei betrieblichen Fahrzeugen einer GmbH spricht regelmäßig ein Anscheinsbeweis dafür, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer den Pkw auch privat nutzt, wenn ihm das Fahrzeug zur Verfügung steht. Dies kann steuerlich erhebliche Folgen haben – insbesondere durch die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung. Ein bloßes Privatnutzungsverbot reicht nach der BFH-Rechtsprechung nicht aus, wenn keine wirksamen organisatorischen Kontrollmaßnahmen bestehen und kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird.
Gerade GmbH-Geschäftsführer, Gesellschafter und Unternehmer sollten die steuerliche Behandlung von Firmenwagen sorgfältig prüfen lassen.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung der Pkw-Nutzung, der Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen und der steuerlichen Optimierung Ihrer Unternehmensstruktur. Lassen Sie Ihre Dienstwagenregelung jetzt steuerlich bei uns überprüfen!
Quelle: BFH, Beschluss vom 17.12.2025 - I B 17/24; NWB