Anscheinsbeweis durch unvollständiges Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch kann den Anscheinsbeweis für die private Nutzung eines betrieblichen Pkw erschüttern – selbst wenn es nicht vollständig ordnungsgemäß ist. Entscheidend ist, dass es glaubhaft darlegt, dass keine Privatfahrten mit dem Fahrzeug unternommen wurden. Alternativ kann der Unternehmer den Anscheinsbeweis auch widerlegen, wenn er über mindestens gleichwertige Privatfahrzeuge verfügt.

 

Im vorliegenden Fall leaste der Kläger als Sachverständiger einen BMW 740d und einen Lamborghini, ohne eine private Nutzung zu versteuern. Das Finanzamt unterstellte dennoch eine Privatnutzung nach der 1 %-Regel und kürzte zudem die Betriebsausgaben für den Lamborghini wegen Unangemessenheit um zwei Drittel. Der Kläger legte ein Fahrtenbuch vor, das jedoch teilweise unvollständig war.

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass ein Fahrtenbuch auch dann zur Erschütterung des Anscheinsbeweises beitragen kann, wenn es nicht vollständig den formalen Anforderungen entspricht. Das Finanzgericht (FG) muss nun prüfen, ob das Fahrtenbuch ausreicht, um die private Nutzung auszuschließen, oder ob der Kläger durch gleichwertige Privatfahrzeuge nachweisen kann, dass eine betriebliche Nutzung überwog. Zudem muss die Angemessenheit der Aufwendungen für den Lamborghini unter Berücksichtigung von Unternehmensgröße, Umsatz, Repräsentationsbedarf und tatsächlicher Nutzung bewertet werden.

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410225/

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