Aufwendungen für Gästehäuser - Abzugsfähigkeit
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Sachverhalt: Der Kläger (Lohnsteuerhilfeverein) mietete für die Leiter (freie Mitarbeiter) der diversen Beratungsstellen zwei Ferienwohnungen, die unentgeltlich überlassen wurden. Diese befanden sich im gleichen Gebäude, wie ein Schulungsraum des Vereins.
Das Finanzamt erkannte die Kosten für die Gästehäuser nicht an, da es die Auffassung hatte, dass diese außerhalb des Ortes der Betriebsstätte waren. Sie erkannten den Schulungsraum also nicht als Betriebsstätte an. Anderer Meinung war der BFH. Er erkannte die Betriebsausgabe an.
www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310182/