Ausgleichszahlungen in der Insolvenz sind keine Betriebsausgaben!
Gibt der Insolvenzverwalter eine selbständige Tätigkeit frei, können die vom Insolvenzschuldner an die Insolvenzmasse geleisteten Ausgleichszahlungen steuerlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs fehlt es sowohl an einem betrieblichen Wertabfluss als auch an der betrieblichen Veranlassung, da die Zahlungen der privaten Einkommensverwendung zuzuordnen sind.
Für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer im Insolvenzverfahren ist die steuerliche Behandlung solcher Zahlungen besonders wichtig.
Trust and Taxes unterstützt Sie bei der Prüfung von Betriebsausgaben, Insolvenz Folgen und der steuerlichen Einordnung freigegebener Tätigkeiten. Lassen Sie Ihre individuelle Situation frühzeitig steuerlich prüfen.
Quelle: BFH, Urteil vom 3.3.2026 – VIII R 12/24; NWB