Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft - Besonderheiten bei der Abschreibung

Von 2002 bis 2008 galt bei Dividenden das sog. Halbeinkünfteverfahren / Halbabzugsverbot. Diese waren dann nur zu 50% steuerpflichtig, allerdings auch nur zur hälfte steuerlich berücksichtigt. 

Der BFH wies eine Klage ab, in der begehrt wurde, dass die Klägerin (eine GmbH & Co. KG), die an einer AG beteiligt war, ihren Verlust nach der Liquidation der AG vollständig abschreiben kann. Die AG wurde im Jahr 2001 aufgelöst, also vor dem Inkrafttreten des sog. Halbabzugsverbotes. Die Liquidation wurde allerdings erst 2004 abgeschlossen, weshalb das Finanzamt und der BFH der Ansicht waren, dass das Recht im Jahr der Liquidation / Bilanzberichtigung gilt. 

www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310174/

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