Betriebsübertragung mit Vorbehaltsnießbrauch – steuerlich komplex, rechtlich risikobehaftet!

Wird ein Betrieb unentgeltlich auf ein Kind übertragen und behält sich der Übergeber ein Nießbrauchsrecht vor, bleibt die Buchwertfortführung steuerlich ausgeschlossen – solange der ursprüngliche Betriebsinhaber weiter tätig bleibt. In diesem Fall zählen die übertragenden Wirtschaftsgüter zum Privatvermögen des Erwerbers. Erst mit Erlöschen des Nießbrauchs (z. B. durch Verzicht) und Betriebsfortführung durch das Kind erfolgt eine Einlage ins Betriebsvermögen zum Teilwert – mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen.

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Quelle: BFH, Urteil vom 29.1.2025 – X R 35/19; NWB

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