BFH-Entscheidung: Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen für Altersteilzeit

Aufstockungsbeträge für Altersteilzeit bleiben steuerfrei, auch wenn die Auszahlung erst nach Renteneintritt erfolgt.

 

Sachverhalt:

Der Kläger war bis Juli 2015 in Altersteilzeit (50 %) mit einem steuerfreien Aufstockungsbetrag von 40 %. Zusätzlich nahm er an einem Konzern-Programm teil, dessen Auszahlung an die Aktienkursentwicklung gekoppelt war. 2017 erhielt er daraus 7.498 €, einschließlich eines 40%-igen Aufstockungsbetrags (2.999,20 €). Das Finanzamt betrachtete diesen als steuerpflichtig.

 

Entscheidung des BFH:

Der Aufstockungsbetrag war steuerfrei, da er im Rahmen der Altersteilzeitvereinbarung gezahlt wurde. Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Auszahlung, sondern der Zeitraum, für den das Entgelt geleistet wird – in diesem Fall die Altersteilzeittätigkeit des Klägers.

 

Hinweise:

Der BFH bestätigt, dass für die steuerliche Behandlung von Zahlungen der zugehörige Beschäftigungszeitraum maßgeblich ist, nicht der Zuflusszeitpunkt. Dies gilt auch für das Blockmodell der Altersteilzeit.

 

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410217/

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