BFH stärkt Insolvenzverwalter bei Einkommensteuererstattung des Schuldners!

Der Bundesfinanzhof stellt klar: Rechnet ein Insolvenzverwalter mit einer Einkommensteuererstattung, hat er das alleinige Antragsrecht auf Durchführung der Einkommensteuerveranlagung des Insolvenzschuldners. Der Anspruch auf Steuererstattung gehört zur Insolvenzmasse und kann daher vom Insolvenzverwalter wirksam geltend gemacht werden – auch dann, wenn die Steuererklärung nur von ihm unterschrieben wurde. Das Urteil ist besonders wichtig für Insolvenzverwalter, Schuldner, Arbeitnehmer in der Insolvenz und Berater im Insolvenz- und Steuerrecht.

Wer ein Insolvenzverfahren begleitet oder steuerliche Erstattungsansprüche sichern will, sollte Zuständigkeiten, Fristen und die steuerliche Behandlung frühzeitig prüfen. 

Lassen Sie Ihre Einkommensteuerveranlagung im Insolvenzverfahren jetzt rechtlich und steuerlich prüfen, um Erstattungsansprüche rechtssicher durchzusetzen und Verfahrensfehler zu vermeiden.

Quelle: BFH, Urteil vom 20.11.2025 – VI R 5/23; NWB

 

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