BFH-Urteil: Riester-Kapital nur für eigene Darlehen nutzbar!
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Eine Entnahme von Kapital aus einem Riester-Vertrag zur Tilgung des Darlehens des Ehegatten ist nicht zulässig und gilt als schädliche Verwendung. Gefördert wird nur die Tilgung eines eigenen Darlehens oder die direkte Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie („Wohn-Riester“).
Für Riester-Sparer bedeutet das: Auch wenn Ehegatten gemeinsam im Familienheim wohnen, darf das Altersvorsorgekapital ausschließlich für eigene Darlehen genutzt werden. Eine Bürgschaft oder spätere Mithaftung ändert daran nichts.
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Quelle: BFH, Urteil vom 2.4.2025 - X R 6/22; NWB