Bilanz oder EÜR? Nach Abgabe der Bilanz ist kein Wechsel mehr möglich!
Unternehmer, die freiwillig eine Bilanz einreichen, treffen damit eine verbindliche Entscheidung. Ein späterer Wechsel zur Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) für denselben Zeitraum ist nicht mehr zulässig. Das bestätigt der Bundesfinanzhof (BFH).
Steuerliche Nachteile, etwa durch höhere Gewinne nach einer Betriebsprüfung, rechtfertigen keinen rückwirkenden Wechsel der Gewinnermittlungsart.
BFH, Urteil vom 27.11.2024 – X R 1/23