Cannabis Social Clubs: Keine steuerliche Gemeinnützigkeit möglich!
Laut einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main gelten Cannabis-Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) steuerlich nicht als gemeinnützig.
Begründung: Der Zweck des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis und der Weitergabe an Mitglieder zum Eigenkonsum ist nicht selbstlos, sondern verfolgt eigenwirtschaftliche Ziele – ein Verstoß gegen die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit.
Quelle: OFD Frankfurt a.M. vom 9.12.2024 – S 0171 A – 00990-0357 – St 53; NWB