Cannabis Social Clubs: Keine steuerliche Gemeinnützigkeit möglich!

Laut einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main gelten Cannabis-Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) steuerlich nicht als gemeinnützig.

Begründung: Der Zweck des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis und der Weitergabe an Mitglieder zum Eigenkonsum ist nicht selbstlos, sondern verfolgt eigenwirtschaftliche Ziele – ein Verstoß gegen die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit.

Quelle: OFD Frankfurt a.M. vom 9.12.2024 – S 0171 A – 00990-0357 – St 53; NWB 

 

 

 

 

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