Corona-Sonderzahlungen steuerlich richtig einordnen!
Corona-Sonderzahlungen konnten im Zeitraum vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1.500 € steuerfrei ausgezahlt werden. Der BFH hat klargestellt, dass die Steuerfreiheit auch dann möglich sein kann, wenn die Zahlung auf freiwillige Arbeitgeberleistungen wie Urlaubsgeld oder Bonus angerechnet wurde.
Für Unternehmen bleibt die korrekte lohnsteuerliche Einordnung solcher Sonderzahlungen wichtig, insbesondere bei späteren Prüfungen durch das Finanzamt.
Trust and Taxes unterstützt Arbeitgeber bei der sicheren Bewertung von Lohnsteuerfragen, steuerfreien Arbeitgeberleistungen und der Vermeidung unnötiger Nachforderungen.
Quelle: BFH, Urteil vom 21.1.2026 – VI R 25/24; NWB