Die Mietpreisbremse wird verlängert: Schutz vor steigenden Mieten bis 2029!

Die Bundesregierung plant, die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern, um Mieter:innen in Ballungsräumen vor drastischen Mieterhöhungen zu schützen. Die Regelung begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete – ein wichtiger Beitrag für bezahlbaren Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten.

Mieter und Vermieter: Jetzt informieren & vorbereitet sein!
Ob Sie Mieter:in sind und Ihre Rechte kennen möchten oder als Vermieter:in wissen wollen, welche gesetzlichen Vorgaben gelten: Handeln Sie jetzt! Lassen Sie sich beraten, wie die Mietpreisbremse 2025–2029 umgesetzt wird und welche Ausnahmen möglich sind. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Rechtsberatung!

Quelle: BMJV, Pressemitteilung v. 28.5.2025; NWB

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