Direktanspruch bei Umsatzsteuer sichern: Rechtssicherheit für Unternehmen!

Ein umsatzsteuerlicher Direktanspruch gegen das Finanzamt kann Unternehmen helfen, zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurückzuerhalten – z. B. bei Insolvenz eines Vertragspartners. Der Bundesfinanzhof (BFH) stellt jedoch klar: Der Anspruch setzt voraus, dass die Umsatzsteuer in einer ordnungsgemäßen Rechnung zu Unrecht ausgewiesen wurde. Bei bloßen Belastungsabrechnungen mit Minus-Beträgen fehlt es daran – der Direktanspruch scheidet aus.

Gerade bei komplexen Lieferbeziehungen und Bonusvereinbarungen sollten Unternehmer jetzt prüfen, wie sie Umsatzsteuer-Risiken vermeiden und ihren Vorsteuerabzug rechtssicher gestalten. Unsere Steuerexperten helfen Ihnen dabei, Direktrisiken zu erkennen, Forderungen zu sichern und mögliche Steuerrückerstattungen geltend zu machen.

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Quelle: BFH, Beschluss vom 05.12.2024 – V R 11/23; NWB

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