Doppelte Haushaltsführung: Kfz-Stellplatz zusätzlich abziehbar!

Bei einer doppelten Haushaltsführung können notwendige Kosten für einen Kfz-Stellplatz am Ort der Zweitwohnung zusätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Der BFH stellt klar, dass Stellplatzkosten nicht zu den auf 1.000 Euro monatlich begrenzten Unterkunftskosten zählen und daher grundsätzlich unbeschränkt abziehbar sind. Das ist besonders relevant für Arbeitnehmer, Pendler und Außendienstmitarbeiter mit Zweitwohnung.

Wer seine doppelte Haushaltsführung steuerlich optimal nutzen möchte, sollte die Abzugsmöglichkeiten frühzeitig prüfen lassen. 

Lassen Sie Ihre Zweitwohnungskosten professionell bewerten, um steuerliche Vorteile nicht ungenutzt zu lassen.

Quelle: BFH, Urteil vom 20.11.2025 – VI R 4/23; NWB

 

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