Erbschaftsteuer und Festsetzungsfrist bei später gefundenem Testament – BFH schafft Klarheit!

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer erst dann beginnt, wenn der Erbe sichere Kenntnis vom rechtsgültigen Erwerb erlangt. Wird ein Testament erst später aufgefunden und dessen Wirksamkeit im Erbscheinverfahren gerichtlich geklärt, greift eine sogenannte Anlaufhemmung. Maßgeblich ist nicht die bloße Kenntnis vom Testament, sondern die verbindliche Entscheidung des Nachlassgerichts über die Erbenstellung.

Für Erben bedeutet dies: Auch viele Jahre nach dem Erbfall kann das Finanzamt noch Erbschaftsteuer festsetzen oder ändern, wenn die Erbenstellung erst später rechtlich feststeht. Gerade bei streitigen Testamenten und nachträglich aufgefundenen letztwilligen Verfügungen ist eine frühzeitige steuerliche Prüfung entscheidend.

Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, um Fristen, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten im Erbschaftsteuerrecht sicher zu beurteilen.

Quelle: BFH, Urteil vom 4.6.2025 – II R 28/22; NWB

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