Erhöhung der Betriebsausgabenpauschale

Das BMF hat sich in einem Schreiben zu der Betriebskostenpauschale für bestimmte Berufsgruppen geäußert. So sind ab dem Veranlagungszeitraum 2023 weiterhin 30% der Betriebseinnahmen, maximal jedoch 3600 € jährlich, pauschal als Betriebsausgaben ansetzbar. Dies gilt jedoch nur für den Haupterwerb. 

Für nebenberuflich tätige Wissenschaftler oder Künstler gelten 25% der Einnahmen und maximal jedoch 900 €.

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