Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer sind steuerpflichtig!
Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer erhöhen als Betriebseinnahmen den steuerpflichtigen Gewinn und dürfen nicht außerbilanziell gekürzt werden. Während Gewerbesteuer, Gewerbesteuererstattungen und Nachzahlungszinsen den Gewinn grundsätzlich nicht beeinflussen, gelten Erstattungszinsen steuerlich anders. Das ist besonders relevant für Unternehmen, Personengesellschaften und Steuerpflichtige, die Gewerbesteuerbescheide, Zinsfestsetzungen und Gewinnermittlungen korrekt einordnen müssen.
Wer Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer steuerlich richtig behandeln möchte, sollte Bescheide und Buchungen frühzeitig prüfen lassen.
Lassen Sie Gewerbesteuer, Erstattungszinsen und die Gewinnwirkung professionell bewerten, um Fehler bei Bilanz, Steuererklärung und Gewinnermittlung zu vermeiden und steuerliche Risiken rechtssicher einzuordnen.
Quelle: BFH, Urteil vom 25.9.2025 - IV R 16/23; NWB