Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Immobilienverkauf – darauf müssen GmbHs achten
Immobilien haltende Kapitalgesellschaften riskieren den Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung, wenn der Nutzen- und Lastenwechsel vor dem 31.12. eines Jahres erfolgt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt: Nur wer während des gesamten Erhebungszeitraums ununterbrochen eigenen Grundbesitz hält, profitiert von der steuerlichen Entlastung nach § 9 GewStG. Schon ein Übergang am Morgen des 31.12. kann zu hohen Gewerbesteuern führen – eine Übergabe um 23:59 Uhr hingegen wird als Ausnahme toleriert.
Jetzt steuerlich richtig gestalten – mit kompetenter Beratung
Ob Immobiliengesellschaft, Holding oder gewerblich tätige GmbH – wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen für eine einfache oder erweiterte Gewerbesteuerkürzung erfüllt sind. Vermeiden Sie teure Fehler beim Immobilienverkauf und profitieren Sie von unserer Erfahrung im Immobiliensteuerrecht und der Gewerbesteuerplanung.
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202510002/