Erweiterte Gewerbesteuerkürzung für grundstücksverwaltende Gesellschaften
Wenn eigener Grundbesitz verwaltet wird, dann kann eine GmbH grundsätzlich die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die GmbH Komplementärin einer grundbesitzverwaltenden KG ist. In diesem Fall nutzt die Komplementär-GmbH fremden Grundbesitz.
Im Zusammenhang damit hat der BFH zudem entschieden, dass die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für grundstücksverwaltende Gesellschaften im Falle einer Sondervergütung an die Gesellschafter nicht gilt.
www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310123/