Erweiterte Gewerbesteuerkürzung trotz Lastenaufzug – BFH stärkt Immobiliengesellschaften!

Die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer bleibt auch dann möglich, wenn eine Immobiliengesellschaft ein Kaufhaus inklusive Lastenaufzug vermietet. Der Bundesfinanzhof (BFH) stellt klar: Die Mitvermietung eines fest verbauten Lastenaufzugs ist unschädlich, wenn sie zwingend zur wirtschaftlich sinnvollen Grundstücksverwaltung gehört. Damit profitieren insbesondere GmbH & Co. KG und Kapitalgesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, weiterhin von der Gewerbesteuerbefreiung.

Für Immobilienunternehmen, Projektgesellschaften und Bestandshalter ist das Urteil von großer Bedeutung – insbesondere bei gemischt genutzten Gewerbeimmobilien und der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen. Trotz neuer 5 %-Grenze für Betriebsvorrichtungen bleibt eine sorgfältige steuerliche Strukturierung entscheidend.

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Quelle: BFH, Urteil vom 25.9.2025 – IV R 31/23; NWB

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