Erweiterte Gewerbesteuerkürzung trotz Mitvermietung von Hochregalen – FG Münster stärkt Vermieter!

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung trotz Mitvermietung von Hochregalen – Das Finanzgericht Münster entschied: Immobiliengesellschaften, die Lagerhallen mit fest installierten Hochregalen vermieten, können die erweiterte Gewerbesteuerkürzung weiterhin nutzen. Die Mitüberlassung solcher Regale ist unschädlich, wenn sie zwingend für eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Immobilie erforderlich ist oder unentgeltlich erfolgt.

Gerade bei Spezialimmobilien wie Lagerhallen kann die Ausstattung mit Betriebsvorrichtungen entscheidend sein, um die Vermietung attraktiv zu gestalten, ohne den Anspruch auf Gewerbesteuerbefreiung zu verlieren. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Vermietungspraxis steuerlich optimal aufgestellt ist – und zeigen Wege, wie Sie die erweiterte Gewerbesteuerkürzung rechtssicher nutzen können. Jetzt Beratung sichern und Steuervorteile ausschöpfen!

Quelle: FG Münster, Urteil vom 12.3.2025 – 10 K 1656/21 G; NWB

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