Fahrtkosten im Teilzeitstudium steuerlich absetzen – so sichern Sie sich einen Steuervorteil!

Teilzeitstudenten mit abgeschlossenem Erststudium können ihre Fahrtkosten zur Universität vollständig als Werbungskosten absetzen, und zwar für Hin- und Rückfahrt mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer.

Anders als beim Vollzeitstudium gilt nicht die einfache Entfernungspauschale, sondern der volle Fahrtkostenabzug. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt – selbst wenn aktuell keine Berufstätigkeit besteht.

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520013/ 

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