Fahrtkosten im Teilzeitstudium steuerlich absetzen – so sichern Sie sich einen Steuervorteil!
Teilzeitstudenten mit abgeschlossenem Erststudium können ihre Fahrtkosten zur Universität vollständig als Werbungskosten absetzen, und zwar für Hin- und Rückfahrt mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer.
Anders als beim Vollzeitstudium gilt nicht die einfache Entfernungspauschale, sondern der volle Fahrtkostenabzug. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt – selbst wenn aktuell keine Berufstätigkeit besteht.
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520013/