Familienheim in Ehegatten-GbR einlegen – Schenkungssteuerfrei möglich!
Legt ein Ehegatte das gemeinsam genutzte Familienheim unentgeltlich in eine Ehegattengesellschaft (GbR) ein, an der beide Ehepartner zu je 50 % beteiligt sind, kann dies schenkungssteuerfrei sein. Der BFH stellt klar: Schenkungssteuerlich gelten bei Zuwendungen an Personengesellschaften die Gesellschafter als Beschenkte – und die gesetzliche Steuerbefreiung für die Übertragung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Familienheims unter Ehegatten greift auch dann, wenn das Eigentum anschließend bei der GbR liegt.
Für Ehepaare mit Immobilien- und Vermögensstrukturierung ist das Urteil besonders relevant, etwa bei gemeinsamer Verwaltung, Nachfolgeplanung oder gesellschaftsrechtlicher Bündelung von Immobilien. Sie planen die Einlage eines Familienheims oder möchten Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer und Immobilienstruktur rechtssicher gestalten?
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Quelle: BFH, Urteil vom 4.6.2025 – II R 18/23; NWB