Feststellungsbescheid nach Schätzung: Jetzt handeln und Fristen sichern!
Wenn das Finanzamt einen Schätzungsbescheid erlässt, kann eine nachträgliche Steuererklärung trotzdem wirksam eingereicht werden – vorausgesetzt, sie erfolgt rechtzeitig. Doch Vorsicht: Die Feststellungsverjährung läuft weiter! In einem aktuellen Fall erklärte der Bundesfinanzhof einen Zweitbescheid für nichtig, weil er ohne klaren Änderungsbezug erlassen wurde. Gleichzeitig bestätigte das Gericht: Eine nachträgliche Erklärung gilt als konkludenter Antrag auf Bescheidänderung – auch Jahre später.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei fehlerhaften Schätzbescheiden, Änderungsanträgen und der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Finanzamt. Verpassen Sie keine Frist – lassen Sie jetzt prüfen, ob Ihr Bescheid noch geändert werden kann. Jetzt Termin vereinbaren – kompetente Beratung im Steuerrecht für Unternehmer, Selbstständige und Kapitalgesellschaften.
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410193/