Gästehäuser als Betriebsausgabe bei einem Lohnsteuerhilfeverein

Sachverhalt: Der Kläger (Lohnsteuerhilfeverein) mietete für die Leiter (freie Mitarbeiter) der verschiedenen Beratungsstellen zwei Ferienwohnungen an, die unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden. Diese befanden sich im selben Gebäude wie ein Schulungsraum des Vereins. 

Das Finanzamt erkannte die Kosten für die Ferienwohnungen nicht an, da es der Ansicht war, dass diese außerhalb des Ortes der Betriebsstätte lagen. Daher erkannte es den Schulungsraum nicht als Betriebsstätte an. Der BFH war anderer Meinung. Er erkannte die Betriebsausgaben an.


www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310182/

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