Fahrtkosten für Unternehmer steuerlich richtig einordnen!
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind für Unternehmer steuerlich nicht immer vollständig abziehbar. Entscheidend ist, ob eine dauerhaft genutzte betriebliche Einrichtung regelmäßig aufgesucht wird. Der BFH bestätigt: Für Unternehmer bleibt der Begriff der Betriebsstätte maßgeblich – auch nach der Reisekostenreform.
Gerade bei betrieblichem Pkw, 1-%-Methode und fehlendem Fahrtenbuch kann die steuerliche Behandlung schnell zu Mehrbelastungen führen.
Trust and Taxes unterstützt Selbständige und Unternehmer dabei, Fahrtkosten, Pkw-Nutzung und Betriebsausgaben steuerlich sauber und vorteilhaft einzuordnen.
Quelle: BFH, Urteil vom 5.2.2026 – III R 18/25; NWB