Geplante Anhebung des Höchstbetrags für stille Reserven auf 2 Mio. € !

Der Gesetzgeber plant, den Höchstbetrag für die steuerbegünstigte Übertragung stiller Reserven aus Anteilsverkäufen an Kapitalgesellschaften von 500.000 € auf 2 Mio. € zu erhöhen. Natürliche Personen und Personengesellschaften könnten dadurch Gewinne aus Unternehmensbeteiligungen deutlich umfangreicher auf neue Kapitalgesellschaftsanteile, bewegliche Wirtschaftsgüter oder Gebäude übertragen und so die sofortige Steuerbelastung hinausschieben.

Die Neuregelung soll für Veräußerungsgewinne gelten, die in nach der Gesetzesverkündung beginnenden Wirtschaftsjahren entstehen – voraussichtlich ab 2026. Nutzen Sie die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmensverkauf, Reinvestition und Nachfolgeplanung: Lassen Sie Ihre geplanten Transaktionen frühzeitig steuerlich prüfen und sichern Sie sich eine individuelle, vorausschauende Beratung.

Quelle: Entwurf eines Standortfördergesetzes (StoFöG), Stand des Referentenentwurfs vom 22.8.2025; NWB

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