Gesetz zu steuerlichen Freistellung des Existenzminimums bekommt grünes Licht
Der Bundesrat stimmte am 22.11.2024 dem "Gesetz zu steuerlichen Freistellung des Existenzminimums" zu.
Es gilt rückwirkend ab dem 01.01.2024.
So gilt etwa ein neuer "Grundfreibetrag" von 11.784 EUR (+180 EUR) und der Kinderfreibetrag von 3.192 EUR auf 3.306 EUR, respektive 6.612 EUR bei Zusammenveranlagung.
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