Gesetz zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland!
Die Bundesregierung plant mit dem Gesetz zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ein umfassendes steuerliches Investitionssofortprogramm. Zentrale Maßnahmen sind die Wiedereinführung der degressiven AfA mit 30 % Abschreibung pro Jahr, die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf bis zu 10 % bis 2032 sowie steuerliche Vorteile für Unternehmen, die in Elektromobilität investieren. Auch die Forschungszulage wird ausgeweitet – damit profitieren Firmen noch stärker von steuerlichen Förderungen für Innovation und Entwicklung.
Für Unternehmen bedeutet das: Jetzt gezielt in neue Maschinen, Anlagen und E-Fahrzeuge investieren und sofort Steuern sparen! Nutzen Sie die attraktiven AfA-Regelungen, optimieren Sie Ihre Steuerlast und sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil.
Quelle: Regierungsentwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland; NWB