Gewerbesteuerfreiheit sichern: Pkw-Verkäufe von Pflegeeinrichtungen bleiben steuerfrei!

Pflegeeinrichtungen profitieren von steuerlichen Vorteilen: Auch Gewinne aus dem Verkauf von Fahrzeugen, die für Hausbesuche eingesetzt wurden, sind gewerbesteuerfrei. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden – ein wichtiges Urteil für ambulante Pflegeeinrichtungen, deren Betriebskosten überwiegend von Sozialversicherungsträgern getragen werden.

Damit gilt: Gewinne aus dem Pflegebetrieb, einschließlich des Verkaufs von genutzten Dienst-Pkw, bleiben steuerfrei. Das schafft Klarheit und reduziert die Steuerlast für Pflegeeinrichtungen.

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Quelle: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.3.2025 – 6 K 6113/23; NWB

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