Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Hotelkosten bei Konferenzen!

Buchen Konferenzveranstalter regelmäßig Hotelzimmer für Tagungen, Kongresse oder Veranstaltungen, können diese Kosten gewerbesteuerlich anteilig hinzugerechnet werden. Entscheidend ist, ob die Hotelzimmer nach den betrieblichen Verhältnissen dauerhaft für den Geschäftsbetrieb benötigt werden und damit als sogenanntes fiktives Anlagevermögen gelten.

Für Veranstalter von Konferenzen, Tagungen, Kongressen und Geschäftsreisen ist die richtige steuerliche Einordnung von Hotelkosten, Veranstaltungsräumen und kurzfristigen Anmietungen besonders wichtig. Lassen Sie gewerbesteuerliche Hinzurechnung, Hotelbuchungen und Veranstaltungskosten frühzeitig steuerlich bei uns prüfen, um Steuerrisiken und Nachzahlungen zu vermeiden.

Quelle: BFH, Urteil vom 15.1.2026 – III R 28/24; NWB

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