Gewerblicher Grundstückshandel bestätigt – BFH kippt erweiterte Kürzung trotz Paketverkauf!

Der Bundesfinanzhof (BFH) stellt klar: Eine Kapitalgesellschaft, die innerhalb von fünf Jahren mindestens vier Grundstücke kauft und wieder veräußert – auch in einem einzigen Gesamtvertrag –, betreibt einen gewerblichen Grundstückshandel. Damit entfällt die erweiterte Gewerbesteuerkürzung, da keine reine Vermögensverwaltung mehr vorliegt. Für Kapitalgesellschaften spielt die Nachhaltigkeit keine Rolle; entscheidend bleibt allein die Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze.

Dies führt dazu, dass Gewinne aus der Veräußerung gewerbesteuerpflichtig bleiben. Die Entscheidung ist besonders relevant für Immobiliengesellschaften und Konzernstrukturen, in denen Grundstücke en bloc übertragen werden.


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Quelle: BFH, Urteil vom 3.6.2025 – III R 12/22; NWB

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