Grunderwerbsteuer bei Erbauseinandersetzung: Steuerfreie Übertragung auf GbR nur bei stabilen Beteiligungsquoten!

Eine Erbengemeinschaft kann geerbte Grundstücke grunderwerbsteuerfrei auf eine Personengesellschaft (z. B. GbR) übertragen, soweit die Miterben an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt sind und ihre Beteiligungsquote während der gesetzlichen Nachhaltefrist nicht mindern. Der BFH stellt klar: Die Steuerbefreiung greift nicht automatisch vollständig, weil die Personengesellschaft selbst keine Miterbin ist – maßgeblich ist der Umfang der fortbestehenden Beteiligung der Miterben.

Für die Praxis bedeutet das: Bei Erbauseinandersetzung, Nachlassgestaltung, Grundstücksübertragung auf Familien-GbR sowie Umstrukturierungen kommt es auf die korrekte Beteiligungsstruktur und die Einhaltung der Nachhaltefrist (heute regelmäßig 10 Jahre; früher 5 Jahre) an. 

Lassen Sie jetzt prüfen, wie Sie Grunderwerbsteuer vermeiden und die Übertragung rechtssicher gestalten – wir unterstützen Sie dabei mit Fokus auf Immobilienbesteuerung und strukturierter steuerlicher Gestaltungsberatung.

Quelle: BFH, Urteil vom 4.6.2025 – II R 42/21; NWB

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