Grunderwerbsteuer bei Nießbrauch und Erbbaurecht richtig berechnen!
Beim Erwerb eines Erbbaurechts kann sich die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht nur aus dem Kaufpreis und dem kapitalisierten Erbbauzins ergeben. Übernimmt der Käufer zusätzlich die Verpflichtung, ein noch nicht eingetragenes Nießbrauchrecht zugunsten eines Dritten im Grundbuch eintragen zu lassen, kann auch der kapitalisierte Jahreswert dieses Nießbrauchrechts grunderwerbsteuerpflichtig sein.
Für Immobilienkäufer, Investoren, Projektentwickler und Unternehmen ist die genaue Prüfung von Erbbaurechten, Nießbrauchrechten und übernommenen Verpflichtungen entscheidend.
Lassen Sie Grundstückskäufe, Erbbaurechte und grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlagen frühzeitig steuerlich prüfen, um unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden und Immobilienerwerbe rechtssicher zu gestalten.
Quelle: BFH, Urteil vom 22.10.2025 – II R 5/22; NWB