Grunderwerbsteuer bei Ökokonto – keine Kürzung der Bemessungsgrundlage!
Beim Erwerb eines Grundstücks mit Ökokonto zählt die gesamte Zahlung zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer – auch wenn ein Teil der Gegenleistung im Vertrag ausdrücklich den Ökopunkten zugeordnet wird. Der BFH stellt klar: Eine Kürzung um den „Ökokonto-Anteil“ ist nicht möglich, weil die Ökopunkte den behördlich anerkannten naturschutzrechtlichen Zustand des Grundstücks abbilden und nur zusammen mit dem Grundstück übergehen.
Das gilt auch bei Eigentumsübertragungen außerhalb eines klassischen Kaufvertrags, z. B. im Flurbereinigungsverfahren. Entscheidend ist, dass die Zahlung wirtschaftlich als Gegenleistung für den Grundstückserwerb anzusehen ist – inklusive Ökokonto-Anteil.
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Quelle: BFH, Urteil vom 4.6.2025 – II R 47/22; NWB