Grunderwerbsteuer bei Unternehmensumwandlung vermeiden – BFH bestätigt Steuerfreiheit dank Konzernklausel!
Bei der Ausgliederung eines Einzelunternehmens mit Grundbesitz auf eine neu gegründete GmbH kann die Grunderwerbsteuer entfallen – dank der Konzernklausel (§ 6a GrEStG). Selbst wenn die gesetzliche Vorbeteiligungsfrist von fünf Jahren nicht eingehalten werden kann, greift die Steuerbefreiung, sofern der Unternehmer nach der Umwandlung für mindestens fünf Jahre zu 95 % an der GmbH beteiligt bleibt.
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BFH, Urteil vom 25.9.2024 - II R 2/22;