Grundsteuerreform bestätigt – BFH erklärt Bundesmodell für verfassungskonform!

Der Bundesfinanzhof hat die Grundsteuerreform für verfassungsgemäß erklärt – zumindest im sogenannten Bundesmodell, das in den meisten Bundesländern gilt. Das angewandte Ertragswertverfahren, die Bodenrichtwerte sowie die pauschalierten Nettokaltmieten verstoßen laut BFH nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Für Eigentümer von Wohnungen und vermieteten Immobilien bedeutet das: Die neuen Grundsteuerwerte bleiben grundsätzlich bestehen – auch wenn sie spürbar höher ausfallen.

Gerade bei Immobilien in einfachen Lagen kann die pauschale Bewertung zu überhöhten Grundsteuerwerten führen. Allerdings besteht die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen – sofern der festgestellte Wert erheblich über dem tatsächlichen Marktwert liegt. Eine individuelle Prüfung lohnt sich insbesondere für Vermieter, Kapitalanleger und Wohnungseigentümer.

Lassen Sie Ihren Grundsteuerwert fachkundig überprüfen und vermeiden Sie unnötige Mehrbelastungen. Wir beraten Sie zur Grundsteuerreform, zur Bewertung nach dem Ertragswertverfahren und zu möglichen Rechtsmitteln – strategisch, rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll.

Quelle: BFH, Urteile vom 12.11.2025 - II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25; NWB

Mehr über Steuern, Recht und Wirtschaft