Grundsteuerreform in Niedersachsen vorerst bestätigt!

Das Niedersächsische Finanzgericht hält das Flächen-Lage-Modell der Grundsteuerreform für verfassungsgemäß. Grundstücks- und Gebäudefläche sowie die Lage über den Bodenrichtwert dürfen danach als Grundlage der Grundsteuer dienen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.

Für Immobilieneigentümer und Unternehmen bleibt die weitere Entwicklung daher wichtig. 

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Quelle: Niedersächsisches FG, Urteil vom 18.6.2026 – 1 K 38/24, Revision zugelassen, ein Az. des BFH ist noch nicht bekannt

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