Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen müssen gesondert erfasst werden!

Unternehmer müssen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zeitnah, vollständig und getrennt von anderen Betriebsausgaben aufzeichnen. Eine spätere Zusammenstellung erst mit der Steuererklärung reicht nicht aus. Fehlen einzelne Positionen oder erfolgt die Erfassung verspätet, kann der Betriebsausgabenabzug vollständig entfallen.

Eine saubere Buchführung ist daher entscheidend. Trust and Taxes unterstützt bei der korrekten Erfassung von Arbeitszimmerkosten und der steuerlich sicheren Gewinnermittlung.

Quelle: BFH, Urteil vom 24.3.2026 – VIII R 6/24; NWB

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