Haftungsbescheid bei Lohnsteuerpauschalierung prüfen!

Ist eine Lohnsteuerpauschalierung möglich, darf das Finanzamt gegenüber dem Arbeitgeber nicht ohne Weiteres einen Haftungsbescheid über Lohnsteuer erlassen. Nach der BFH-Rechtsprechung muss zunächst geklärt werden, ob der Arbeitgeber selbst Steuerschuldner der pauschalen Lohnsteuer ist.

Für Arbeitgeber ist die richtige Einordnung von Lohnbestandteilen entscheidend. 

Lassen Sie Haftungsbescheide und Lohnsteuerpauschalierungen frühzeitig bei uns prüfen, um unnötige Nachzahlungen und Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Quelle: BFH, Urteil vom 21.1.2026 – VI R 13/24; NWB

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