Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung

jedoch, dass ein Pflegedienst (o.ä.) gerufen wird, der anschließend direkt ins das fragliche Haus kommt. Es genügt nicht, wenn lediglich eine Zentrale angewählt wird, die dann einen Arzt, ein Familienmitglied, Nachbarn oder den Notruf kontaktiert. Hier findet die Dienstleistung nicht im Haus statt.

www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202310094/

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