Herausgabe von Mietverträgen und Datenschutz
Der Bundesfinanzhof wies eine Klage ab, mit der eine Herausgabe von Unterlagen zur Vermietung und Verpachtung verweigert werden sollte. Der Kläger wollte die Mieterdaten und dazugehörigen Verträge mit Hinweis auf den Datenschutz nicht herausgeben.
Der Grund für die Klageabweisung war, dass das Finanzamt Unterlagen anfordern darf, wenn dies der Sachverhaltsaufklärung dient. In solchen Fällen wiegt das staatliche Aufklärungsinteresse in der Regel schwerer als der Datenschutz.